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Wir verpflichten uns zum KODEX DES EHRBAREN VERSICHERUNGSMAKLERS
des Versicherungsboten!
Sie erfahren mehr AUFKLÄRUNG über unsere Arbeitsweise, die für uns schon immer eine Selbstverständlichkeit darstellt!





Außerdem sind wir Mitglied im AfW und sind auch dessen Kodex verpflichtet!
Download AfW-Kodex




Definition des Maklers und des Vertreters - Unterschiede:

Der Makler
(Broker) ist an keine Gesellschaft gebunden. Im Gegensatz zu den gebundenen Vermittlern (Vertretern) erhält er vom Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag, ähnlich einem Rechtsanwalt.
Seine Loyalität ist ausschließlich dem Kunden geschuldet!

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungs makler wird in einem Maklervertrag geregelt. Spätestens seit dem Vermittlergesetz vom Dezember 2006 muss der Makler über die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden Vorschläge (mit Begründung) ein Beratungsprotokoll führen. Es sollte von allen Gesprächspartnern unterzeichnet werden und dem Kunden muss eine Kopie ausgehändigt werden.Alternativ kann der Kunde auf ein Beratungsprotokoll verzichten, was im Streitfall nachteilig für den Kunden sein kann.
Ergänzend dazu gibt es noch die Maklervollmacht, die den Makler nach außen, z. B. gegenüber den Versicherungsgesellschaften, als Sachwalter des Kunden legitimiert und in der der Umfang der mit dem Mandanten vereinbarten Vollmachten geregelt ist. Diese Vollmacht legt der Makler bei der Versicherungsgesellschaft vor, bei der er z. B. im Auftrage des Mandanten eine Sachversicherung kündigt, neu abschließt oder eine Schadensregulierung anmeldet.


Versicherungsvertreter sind im Normalfall Handelsvertreter nach § 84 HGB. Typischerweise sind sie für eine Versicherungsgesellschaft tätig (gebundener Vertreter) und vermitteln das Versicherungsgeschäft dieser einen Gesellschaft an die Kunden. Es besteht eine Verpflichtung gegenüber der Versicherungsgesellschaft - geregelt im Vertretungsvertrag zwischen Vermittler und Versicherer. Eine Abwandlung ist der Mehrfachvertreter, der für mehrere Versicherungsunternehmen tätig wird. Er sucht sich eine Anzahl Unternehmen aus, für die er das Versicherungsgeschäft vermittelt.

(Definitionen aus WIKIPEDIA)


Der EINZIGE Vermittler für Versicherungen, Finanzen, usw., der also AUF IHRER SEITE STEHT und damit IHRE INTERESSEN vertritt, ist der VERSICHERUNGSMAKLER! Und das mit schriftlicher Garantie (Maklervertrag)!



IHR LEBEN IST ZU KOSTBAR, UM ES DEM ZUFALL ZU ÜBERLASSEN - DARUM BIETEN WIR IHNEN IHREN LEBENSRETTER Nr. 1

Unseren ---
NotHilfePass

Angenommen, beim Spaziergang, bei einem Ausflug oder einer Autofahrt, möglicherweise sogar im Ausland, geraten Sie oder Ihre minderjährigen Kinder in eine kritische Situation und Sie bzw. Ihre Kinder benötigen schnell Hilfe.

Wie erfährt das Krankenhaus, wer Ihre Angehörigen sind und dass Sie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben? Wie erfährt das zuständige Gericht, dass Sie für Ihre minderjährigen Kinder eine Sorgerechtsverfügung erlassen haben? Und wie gelangen dann Ihre Vorsorgedokumente, die wahrscheinlich bei Ihnen irgendwo in Ihrer Wohnung liegen, ohne Ihr eigenes Zutun, zeitnah ins Krankenhaus bzw. zum Gericht, damit entsprechend Ihres Willens gehandelt werden kann?

Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung), die möglichst von Fachexperten (Rechtsanwalt und Notar) erstellt werden, sind wichtig und die sollte jeder volljährige Bürger haben!

Damit diese Dokumente immer abrufbar sind, wenn sie benötigt werden, gibt es hierzu professionelle Hilfe:

Mit unserem NotHilfePass können Sie alle Daten die Ihnen wichtig sind hinterlegen. Diese sind dann weltweit, 24 Stunden, an jedem Tag der Woche abrufbar!

Die ausführliche Beschreibung der Leistungen erfahren Sie hier und im Video:


NotfallVorsorgePASS.mp4