Wir verpflichten uns zum KODEX DES EHRBAREN VERSICHERUNGSMAKLERS des Versicherungsboten! Sie erfahren mehr AUFKLÄRUNG über unsere Arbeitsweise, die für uns schon immer eine Selbstverständlichkeit darstellt!
Außerdem sind wir Mitglied im AfW und sind auch dessen Kodex verpflichtet! Download AfW-Kodex
Definition des Maklers und des Vertreters - Unterschiede:
Der Makler (Broker) ist an keine Gesellschaft gebunden. Im Gegensatz zu den gebundenen
Vermittlern (Vertretern) erhält er vom Kunden einen Beratungs- und
Vermittlungsauftrag, ähnlich einem Rechtsanwalt. Seine Loyalität ist ausschließlich dem Kunden geschuldet!
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungs makler wird in einem Maklervertrag geregelt. Spätestens seit dem Vermittlergesetz vom Dezember 2006 muss
der Makler über die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden
Vorschläge (mit Begründung) ein Beratungsprotokoll führen. Es sollte
von allen Gesprächspartnern unterzeichnet werden und dem Kunden muss
eine Kopie ausgehändigt werden.Alternativ kann der Kunde auf ein
Beratungsprotokoll verzichten, was im Streitfall nachteilig für den
Kunden sein kann. Ergänzend dazu gibt es noch die Maklervollmacht, die den Makler nach
außen, z. B. gegenüber den Versicherungsgesellschaften, als Sachwalter
des Kunden legitimiert und in der der Umfang der mit dem Mandanten
vereinbarten Vollmachten geregelt ist. Diese Vollmacht legt der Makler
bei der Versicherungsgesellschaft vor, bei der er z. B. im Auftrage des
Mandanten eine Sachversicherung kündigt, neu abschließt oder eine
Schadensregulierung anmeldet.
Versicherungsvertreter sind im Normalfall Handelsvertreter nach § 84 HGB. Typischerweise sind sie für eine Versicherungsgesellschaft tätig
(gebundener Vertreter) und vermitteln das Versicherungsgeschäft dieser
einen Gesellschaft an die Kunden. Es besteht eine Verpflichtung
gegenüber der Versicherungsgesellschaft - geregelt im
Vertretungsvertrag zwischen Vermittler und Versicherer. Eine Abwandlung
ist der Mehrfachvertreter, der für mehrere Versicherungsunternehmen
tätig wird. Er sucht sich eine Anzahl Unternehmen aus, für die er das
Versicherungsgeschäft vermittelt.
(Definitionen aus WIKIPEDIA)
Der EINZIGE Vermittler für Versicherungen, Finanzen, usw., der also AUF IHRER SEITESTEHT und damit IHRE INTERESSEN vertritt, ist der VERSICHERUNGSMAKLER! Und das mit schriftlicher Garantie (Maklervertrag)!
IHR LEBEN IST ZU KOSTBAR, UM ES DEM ZUFALL ZU ÜBERLASSEN - DARUM BIETEN WIR IHNEN IHREN LEBENSRETTER Nr. 1
Angenommen, beim Spaziergang, bei einem
Ausflug oder einer Autofahrt, möglicherweise sogar im Ausland, geraten
Sie oder Ihre minderjährigen Kinder in eine kritische Situation und Sie
bzw. Ihre Kinder benötigen schnell Hilfe.
Wie erfährt das
Krankenhaus, wer Ihre Angehörigen sind und dass Sie eine
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben? Wie erfährt das
zuständige Gericht, dass Sie für Ihre minderjährigen Kinder eine
Sorgerechtsverfügung erlassen haben? Und wie gelangen dann Ihre
Vorsorgedokumente, die wahrscheinlich bei Ihnen irgendwo in Ihrer
Wohnung liegen, ohne Ihr eigenes Zutun, zeitnah ins Krankenhaus bzw. zum
Gericht, damit entsprechend Ihres Willens gehandelt werden kann?
Vorsorgedokumente
(Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung), die
möglichst von Fachexperten (Rechtsanwalt und Notar) erstellt werden,
sind wichtig und die sollte jeder volljährige Bürger haben!
Damit diese Dokumente immer abrufbar sind, wenn sie benötigt werden, gibt es hierzu professionelle Hilfe:
Mit unserem NotHilfePass können Sie alle Daten die Ihnen wichtig sind hinterlegen. Diese sind dann weltweit, 24 Stunden, an jedem Tag der Woche abrufbar!
Die ausführliche Beschreibung der Leistungen erfahren Sie hier und im Video: